familienpraxis Veltheim

 

Kosten

 
 

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung:

Grundversicherung

Bei Vorliegen einer ärztlichen Anordnung können die psychotherapeutischen Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden. Der Tarif erfolgt gemäss PsyTAR.

Zusatzversicherung

Wir sind als Psychotherapeutinnen auf der Liste der santésuisse (Konkordat der Krankenkasse) eingetragen und erfüllen die Voraussetzungen für die Abrechnung über die Zusatzversicherungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. 

InVALIDENVERSICHERUNG (IV)

Beim Vorliegen einer Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) bei Ihrem Kind, werden die Kosten von der IV übernommen.

Schule

Bei einer schulindizierten Psychotherapie übernimmt die Schulgemeinde die Kosten.

Opferhilfe / Unfallversicherung

Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat oder einem Unfall, werden die Kosten von der kantonalen Opferhilfe bzw. der Unfallversicherung übernommen.

Selbstzahler

Die Kosten für eine Behandlung können auch selbst getragen werden. Gerne informieren wir Sie über die Tarife.

 
 
 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.